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Version: 1.0 - Stand: 01.02.1996

 

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Amrhein Computersysteme, Buchackerweg 3, 63874 Dammbach vertreten durch den Inhaber Patrick Amrhein, Buchackerweg 3, 63874 Dammbach.

Der Kunde kann die AGB´s im Internet auf unserer Homepage unter www.amrhein-computersysteme.de jederzeit frei abrufen oder ausdrucken.

§ 1 Geltung der Bedingungen

Angebote, Lieferungen und Leistungen von Amrhein Computersysteme erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. seine Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Amrhein Computersysteme maximal 30 Tage gebunden, wenn nicht andere Zeiträume vereinbart wurden.

(2) Der Vertragspartner ist im Falle eines Kaufes mindestens sechs Wochen, bei Aufträgen im Dienstleistungsbereich mindestens zwei Wochen nach Auftragseingang gebunden, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag gilt als vereinbart, wenn Amrhein Computersysteme nach Auftragseingang nicht binnen vier Wochen die Annahme ablehnt oder sie schon vorher erklärt.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(4) Mündliche Nebenabreden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, dürfen nur mit dem Geschäftsführer vereinbart werden.

§ 3 Preise

Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer sie sind anderweitig entsprechend gekennzeichnet.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Bei der Lieferung von Waren (beispielsweise Ersatzteile) werden Lieferfristen je nach den Möglichkeiten des Vorlieferers eingehalten. Bei unvorhersehbaren Lieferhindernissen des Lieferanten oder Vorlieferanten durch höhere Gewalt oder Ereignisse wie Brand, Streik, Boykott oder ähnliches verlängert sich die Lieferfrist um diesen Zeitraum. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt der Anspruch auf Lieferung. Kosten aus vorher geleisteten Dienstleistungen fallen trotzdem an.

(2) Grundsätzlich werden keine bindenden Liefertermine vereinbart.

(3) Bei Vorliegen von Amrhein Computersysteme zu vertretenden Verzögerungen, wird die Dauer der vom Vertragspartner gesetzlich zu setzenden Nachfrist im Falle von Lieferungen auf vier Wochen, bei Dienstleistungen auf 10 Tage festgesetzt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei von Amrhein Computersysteme beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich der Vertragspartner nur berufen, wenn er Amrhein Computersysteme unverzüglich schriftlich benachrichtigt.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Amrhein Computersysteme verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

(1) Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm schriftlich zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Amrhein Computersysteme nach ihrer Wahl unter Ausschluss jeglicher, sonstiger Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz oder bessert nach. Dreifache Nachbesserungen bezüglich eines Mangels sind zulässig.

(2) Die Gewährleistungspflicht auf Waren beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Garantiesiegel beschädigt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, so entfällt jede Gewährleistung.

(3) Offensichtliche Mängel müssen Amrhein Computersysteme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Amrhein Computersysteme bereitzuhalten oder aber ihm kostenfrei zu überstellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche aus.

(4) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(5) Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtartikel und Dienstleistungen, die immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Öffnung von Geräten durch nicht vom Verkäufer autorisiertes Fachpersonal führt zum Verlust der Gewährleistung. Bei unberechtigten Reklamationen wird eine Überprüfungspauschale im Wert einer Technikerarbeitseinheit erhoben.

(6) Amrhein Computersysteme steht dem Vertragspartner nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung ihrer Waren und Dienstleistungen zur Verfügung. Amrhein Computersysteme haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des folgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart und gezahlt wurde.

(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Amrhein Computersysteme als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen , die den Vertragspartner gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

(8) Gewährleistungsrechte gegen Amrhein Computersysteme stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht Übertragbar.

§ 7 Annahmeverzug des Vertragspartners

Nimmt der Vertragspartner Waren oder Dienstleistungen aus Gründen die er zu vertreten hat nicht an, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Grundsätzlich ist Amrhein Computersysteme nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Preises ohne Nachweis eines Schadens zu verlangen, sofern nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Amrhein Computersysteme aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, behält sich Amrhein Computersysteme das Eigentum an gelieferter Waren vor (Vorbehaltsware). Der Vertragspartner darf über die Vorbehaltswaren nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher und Konkursverwalter - auf die Vorbehaltswaren wird der Vertragspartner auf das Eigentum von Amrhein Computersysteme hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

(3) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Amrhein Computersysteme berechtigt, die Vorbehaltswaren auf ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltswaren durch Amrhein Computersysteme - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.

§ 9 Zahlung

(1) Verkehrspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu € 250,- in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung mit Unterschrift. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an Amrhein Computersysteme oder auf ein von dieser angegebenes Bank- bzw. Postgirokonto erfolgen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug jedweder Skonti zahlbar, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde.

(3) Amrhein Computersysteme ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sie wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Amrhein Computersysteme berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(4) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5) Wenn Amrhein Computersysteme Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn Amrhein Computersysteme andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist Amrhein Computersysteme berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die Ware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen.

§ 10 Datenschutz

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden Daten in unserer EDV - Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.

§ 11 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende.

§ 12 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Amrhein Computersysteme. (Gerichtsstand: Aschaffenburg)

 

Amrhein Computersysteme

 

Version: 1.0 - Stand: 01.07.2001

 

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Webhosting-Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Amrhein Computersysteme, Buchackerweg 3, 63874 Dammbach, vertreten durch den Inhaber Patrick Amrhein, Buchackerweg 3, 63874 Dammbach.

Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular bzw. durch Annahme der Auftragsbestätigung die untenstehenden Geschäftsbedingungen als vereinbart an. Sie werden ihm bei Freischaltung des Onlineauftritts erneut zur Kenntnis gebracht. Er kann die AGB´s im Internet auf unserer Homepage unter www.amrhein-computersysteme.de jederzeit frei abrufen oder ausdrucken.

§ 1 Vertragsumfang

Amrhein Computersysteme stellt dem Kunden Speicherplatz auf seinen Servern zur Nutzung zur Verfügung. Der Umfang der Leistungen und Nutzungsentgelte von Amrhein Computersysteme entspricht den im Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen. Die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes unterliegt gewissen Einschränkungen, die in § 15 behandelt werden.

Bei Bereitstellung einer Internet-Shoplösung erhält der Kunde die Möglichkeit mittels einem auf den Servern von Amrhein Computersysteme ausgeführten virtuellen Geschäfte Waren feilzubieten und in eigenem Namen Geschäfte abzuschließen. Als Vertragspartner der in den zur Verfügung gestellten Shopsystemen gehandelten Waren gilt ausschließlich der Shopbetreiber (Kunde von Amrhein Computersysteme) und dessen Bestellkunde.

§ 2 Vertragsform

Der Vertrag über die Erbringung von Internetdienstleistungen bzw. die Bereitstellung von Diensten und Zugängen kann formlos geschlossen werden. Insbesondere ist ein Vertragsabschluß per Telefax, E-Mail oder das Absenden von Onlineformularen -die zu diesem Zweck bereitgestellt wurden- möglich.

Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden, die von den üblichen Konditionen und Leistungen abweichen benötigen jedoch die Schriftform. Die Notwendigkeit der Schriftform wird nicht durch Einkaufsbedingungen des Kunden oder Vertragspassagen, die einen Verzicht auf die Notwendigkeit der Schriftform erklären, aufgehoben.

§ 3 Vertragsbeginn

Das Vertragsverhältnis des Kunden mit Amrhein Computersysteme beginnt mit der Freischaltung des vereinbarten Speicherplatzes und Bekanntgabe der Zugangsdaten. Ab diesem Zeitpunkt werden die vereinbarten Nutzungsentgelte fällig.

§ 4 Vertragsende / Kündigung

Wird das Vertragsverhältnis des Kunden mit Amrhein Computersysteme nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein Jahr. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist für beide Seiten nicht erforderlich. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Telefax oder in Briefform auszusprechen.

§ 5 Einstellung unentgeltlicher Dienste

Unentgeltliche Dienste und Leistungen kann Amrhein Computersysteme jederzeit ohne Vorankündigung einstellen.

§ 6 Registrierung von Internetdomains

Amrhein Computersysteme übernimmt im Kundenauftrag die Registrierung von Internetdomains. Diese Registrierungen werden in der Regel mittels elektronischer Datenverarbeitungsmaßnahmen an DENIC weitergeleitet. Auskünfte über die Verfügbarkeit von Internetdomains erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der von DENIC übermittelten Daten. Im Registrierungszeitraum kann die Domain an Dritte Personen vergeben sein, was nicht im Einflussbereich der Amrhein Computersysteme liegt.

Die Registrierung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien des deutschen Registrators, der DENIC (www.denic.de). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei der DENIC die Adressdaten des Kunden in Zusammenhang mit der registrierten Domain gespeichert werden und für jedermann abrufbar ist (whois-Abfrage unter www.denic.de).

Mit der Beauftragung einer Registrierung von Internetdomains versichert der Kunde, dass keine Rechte Dritter durch die Eintragung dieser Domain berührt werden. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf Ortsnamen, Warenzeichen und Marken. Der Kunde hält Amrhein Computersysteme im Zusammenhang mit der Registrierung von Internetdomains ausdrücklich von Schadenersatzansprüchen und weiteren Kosten frei, die durch die Eintragung missbräuchlicher Internetdomains entstehen.

Sollten Dritte glaubhaft Rechte an der strittigen Domain geltend machen, ist Amrhein Computersysteme berechtigt, die Domain einstweilig zu sperren und bis zur gerichtlichen Klärung gesperrt zu halten. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten und Verpflichtungen trägt der Kunde. Die Nutzungsentgelte für die gesperrte Domain stehen weiterhin zur Zahlung an.

Möchte der Kunde die von ihm registrierte Domain durch einen anderen Internet-Service-Provider verwalten lassen, so wird Amrhein Computersysteme die hierfür angeforderte Zustimmung umgehend und ohne weitere Kosten erteilen, sofern die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Nutzungsentgelte beglichen wurden.

Der Kunde verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Übertragung von Internetdomains zwischen zwei Internet-Service-Providern die erforderlichen Erklärungen und Zustimmungen abzugeben, damit einer reibungslosen Abwicklung des Verfahrens nichts im Wege steht.

§ 7 Sperrung von Inhalten und Onlineshops

Amrhein Computersysteme steht es frei, die auf seinen Servern bereitgestellten Webinhalte und Onlineshops aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu sperren. Dies ist insbesondere bei Bereitstellung von illegalem, fremdenfeindlichem, menschenverachtendem oder strafbarem Inhalt der Fall. Die Sperrung kann ebenso in einem gravierenden Verstoß gegen die Vertragsvereinbarungen oder als Maßnahme begründet sein, die Systemstabilität und Lauffähigkeit des Servers sichert. Ein Verzug bei Begleichung der Nutzungsentgelte kann - in der Regel nach vorheriger Abmahnung - ebenfalls zur Sperrung der betroffenen Inhalte führen.

§ 8 E-Mail-Versand und Spaming

Dem Kunden wird eine vertraglich festgelegte Anzahl von E-Mail-Konten zur Verfügung gestellt. In diesen elektronischen Postfächern werden die an die vereinbarte E-Mail-Adresse eingehenden Nachrichten zur Abholung durch den Kunden gespeichert.

Amrhein Computersysteme ist berechtigt, die hinterlegten Nachrichten zu löschen, wenn diese vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden. Nach einem Zeitraum von 60 Tagen können nicht abgeholte Nachrichten aus dem E-Mail-Postfach durch Amrhein Computersysteme gelöscht werden.

Amrhein Computersysteme übernimmt darüber hinaus den Versand von Nachrichten des Kunden an beliebige E-Mail-Adressen im Internet.

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der sog. Netiquette, die einen reibungslosen Ablauf des Internet- und E-Mail-Verkehrs sicherstellen soll. Insbesondere verzichtet er auf den Versand unnötig großer Datenpakete (etwa im Megabytebereich), den Massenversand von Werbesendung ohne Anforderung durch den Empfänger (Spaming) oder den Versand von E-Mails und Nachrichten an Chat- und Newsgroups mit sittenwidrigem, fremdenfeindlichen, menschenverachtendem oder strafbarem Inhalt.

Verstöße gegen diese Vereinbarung kann die Sperrung des E-Mail-Zugangs nach sich ziehen, was jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der für diese Dienste vereinbarten Nutzungsentgelte hat.

§ 9 Upgrade/Downgrade von Webhosting-Paketen

Der Kunde kann innerhalb des vereinbarten Abrechnungszeitraums jederzeit in einen anderen, leistungsfähigeren Tarif wechseln. Ein Wechsel in einen preiswerteren, weniger anspruchsvolleren Tarif ist nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes möglich.

§ 10 Nutzungsentgelte

Der Kunde erhält für jede Belastung eines Nutzungsentgeltes eine Rechnung. Diese kann in schriftlicher oder elektronischer Form (zum Ausdruck durch den Kunden) bereitgestellt werden.

Amrhein Computersysteme behält sich eine Änderung der Nutzungsentgelte nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes vor. Diese Änderungen werden auf der Internetseite von Amrhein Computersysteme (www.amrhein-computersysteme.de) veröffentlicht und dem Kunden mittels E-Mail an sein Postfach webmaster@kundendomain mitgeteilt. Handelt es sich um eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen zu.

Sind Nutzungsentgelte für den Teil eines Monats zu belasten oder zu erstatten, wird aus Vereinfachungsgründen von einer Dauer des Monats von 30 Tagen ausgegangen. Das zu belastende oder zu erstattende Nutzungsentgelt wird unter Anwendung dieser Methode anteilig errechnet.

Die Rechnungsstellung der Nutzungsentgelte erfolgt grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren. Der Kunde ermächtigt Amrhein Computersysteme die anfallenden Nutzungsentgelte von seinem Bankkonto einzuziehen. Dem Kunde steht die Möglichkeit zu, fehlerhaft belastete Beträge durch seine Hausbank seinem Konto wieder gutschreiben zu lassen. Hierfür steht ihm eine Frist von sechs Wochen nach Abbuchung zur Verfügung. Da dieses Verfahren mit hohen Gebühren für den Abbucher verbunden ist, verpflichtet sich der Kunde, Amrhein Computersysteme den aufgetretenen Fehler schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen und mittels einer angemessene Frist die Rückbuchung der fehlerhaft belasteten Beträge zu ermöglichen.

Hat Amrhein Computersysteme gleichermaßen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem Kunden, so steht Amrhein Computersysteme offen, diese zu verrechnen und lediglich den Differenzbetrag gutzuschreiben oder zu belasten.

Hat der Kunde Forderungen gegen Amrhein Computersysteme, so kann er diese nur mit rechtskräftigen Gegenansprüchen aufrechnen.

§ 11 Passwörter und Zugangsdaten

Der Kunde erhält von Amrhein Computersysteme für die zur Verfügung gestellten Leistungen Zugangsdaten und Passwörter, die erreichen sollen, dass diese Leistung nur durch berechtigte Personen in Anspruch genommen werden kann.

Der Kunde verpflichtet sich, die übermittelten Zugangsdaten sicher zu verwahren und keinen Dritten die Kenntnisnahme dieser Daten zu ermöglichen. Selbst Mitarbeiter von Amrhein Computersysteme sind nicht berechtigt, diese Daten vom Kunden abzufragen. Insbesondere soll er diese Passwörter - sofern möglich - sofort nach Erhalt abändern.

Der Kunde haftet auch für Ansprüche von Amrhein Computersysteme, die unter zu Hilfenahme dieser Passwörter oder Zugangsdaten durch Dritte verursacht wurden. Der Nachweis, dass er die missbräuchliche Nutzung nicht zu verantworten hat, unterliegt dem Kunden. Der Kunde stellt Amrhein Computersysteme von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund missbräuchlicher Nutzung der Zugangsdaten entstanden sind.

§ 12 Skripte und zur Verfügung gestellte Programme

Amrhein Computersysteme übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Programme und Programmmodule (Skripte). Diese dürfen vom Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses genutzt werden und sind nach Beendigung desselben unaufgefordert zu löschen. Eine Weitergabe von Programmen und Programmmodulen an Dritte ist nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Einverständniserklärung von Amrhein Computersysteme gestattet. Eine Anpassung bzw. Veränderung der zur Verfügung gestellten Skripte erfolgt auf eigenes Gefahr.

Liegt für zur Verfügung gestellte Programme das Urheberrecht Dritter vor, ist vor Nutzung oder Modifizierung der Programme das Einverständnis des Eigentümers der Rechte einzuholen.

§ 13 Zugriffs-Statistiken

Zur Information des Kunden werden Zugriffsstatistiken mit Daten zu den Besucher der Internetseiten des Kunden gespeichert. Die Speicherung erfolgt für drei Monate und wird in einem gesonderte Verzeichnis auf dem Kunden zugänglichen Speicherplatz abgelegt. Dem Kunden obliegt die Sicherung dieser Daten, da diese nach Ablauf der Speicherfrist nicht mehr verfügbar sind. Eine Nutzung dieser Daten durch Amrhein Computersysteme für eigene Zwecke findet nicht statt.

§ 14 Erbringung von Leistungen durch Dritte

Amrhein Computersysteme ist berechtigt, Dritte mit der Bereitstellung von Leistungen oder der Durchführung von Aufgaben zu beauftragen. Ein Wechsel dieser Anbieter oder die Nutzung neuer Dienste und Technologien kann von Amrhein Computersysteme jederzeit erfolgen. Sofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen, ist eine gesonderte Benachrichtigung des Kunden über die vorgenommenen Änderungen nicht erforderlich.

§ 15 Nutzungs-Einschränkungen für den Kunden

Zweck des Serverbetriebes von Amrhein Computersysteme ist die bestmögliche Verfügbarkeit der Internetangebote aller auf dem Server vertretenen Kunden. Hierfür sind folgende Einschränkungen der Nutzung erforderlich:

Die Bereitstellung von so genannten Downloadseiten mit umfangreichen Datenpaketen (Bilddateien, Programme...) ist nicht gestattet, da hierin eine Einschränkung der Verfügbarkeit der anderen Nutzer gegeben sein kann. Dies betrifft jedoch ausdrücklich nicht die Bereitstellung etwa von Produktbildern oder dem gelegentlichen Bereitstellen kleinerer Programme oder Datenpakete.

Programme und Programmmodule, die den sicheren Betrieb des Servers gefährden dürfen nicht zur Ausführung gebracht werden und können von Amrhein Computersysteme ohne Vorwarnung gesperrt bzw. gelöscht werden.

Greift ein Kunde in unzulässiger Weise in die Serverumgebung ein, wodurch die Betriebsfähigkeit und Verfügbarkeit des Server gefährdet sein könnte, kann sein Angebot ohne Vorankündigung oder Abmahnung gesperrt werden.

Der Kunde weiß und nimmt in Kauf, dass durch Nutzung des Internets die Möglichkeit besteht, dass übermittelte Daten Dritten unberechtigterweise zur Kenntnis kommen kann.

Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm hinterlegten Seiten frei von sittenwidrigen, illegalen, extremistischen, menschenrechtsfeindlichen bzw. strafbaren Inhalten ist.

Aufgrund gesetzlicher Forderungen hat jeder Kunde auf seiner Internetseite Name und Anschrift preiszugeben.

§ 16 Verlinkung aus Dokumenten auf Servern der Amrhein Computersysteme

In den auf den Servern der Amrhein Computersysteme befindlichen eigenen Veröffentlichungen, wie auch in Kundendokumenten wird im Zusammenhang mit sog. Links auf weitere Dokumente im Internet verwiesen.

Amrhein Computersysteme übernimmt für diese Querverweise (Links) keine Gewährleistung in Hinblick auf Verfügbarkeit der verlinkten Dokumente, Legalität der auf diesem Wege erreichten Seiten und ob diese oder verwendete Begriffe frei von Rechten Dritter sind.

§ 17 Vermittlung von Dienstleistungen

Amrhein Computersysteme wird auf Kundenwunsch Zusatzleistungen durch Fremdanbieter vermitteln. Hierzu zählen insbesondere Werbemaßnahmen, Manuelle Suchmaschineneintragungen, Datenerfassungs-Dienstleistungen, die Erbringung von Beratungs- und Coaching-Services.

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Verträge werden ausschließlich zwischen Drittanbieter und dem gemeinsamen Kunden geschlossen. Insbesondere wird hierbei auf das Inkrafttreten eventuell existierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Drittanbieters verwiesen. Amrhein Computersysteme tritt hierbei ausschließlich als Vermittler auf und übernimmt keinerlei Gewähr für die Erbringung und den Umfang der vermittelten Leistung.

§ 18 Haftung von Amrhein Computersysteme

In der Regel sind die Server von Amrhein Computersysteme an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr erreichbar. Nicht zuletzt, da unsere eigenen Seiten und Shopsysteme auf diesen Server laufen sind wir an der ständigen Verfügbarkeit und der schnellen Bearbeitung der Anfragen an unsere Server interessiert.

Dennoch kann es vorkommen, dass für Systemwartung und Reparaturen kurze Ausfallzeiten möglich sind. Diese werden dem Kunden in der Regel per E-Mail mitgeteilt und möglichst in den verkehrsschwachen frühen Morgenstunden durchgeführt, weshalb keine nennenswerten Verfügbarkeitsprobleme auftreten sollten. Amrhein Computersysteme kann jedoch natürlicherweise keine 100 %-ige Erreichbarkeit garantieren, sie dürfte sich jedoch im 99 %-Bereich bewegen.

Die Nutzung der Servers und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet eine lokale Sicherung aller Daten, die auf Server von Amrhein Computersysteme aufgespielt werden, bei sich bereitzuhalten.

Amrhein Computersysteme übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Amrhein Computersysteme übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstige Gründe.

Haftungsansprüche gegen Amrhein Computersysteme sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt und können nur für nachweisbar entstandene Schäden geltend gemacht werden.

Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt (je Web-Paket, Multishop u. ä.) auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr.

Amrhein Computersysteme wird jedoch gemeldete Störungen im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen.

§ 19 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden die durch seine Einwirkung für den laufenden Serverbetrieb entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Versuch, Einfluss auf den Server zu nehmen (hacken) bzw. unzulässigerweise Programme zu installieren und auszuführen, die Einfluss auf die Serversicherheit nimmt.

§ 20 Ausfälle der Internet-Infrastruktur

Amrhein Computersysteme kann nicht für Ausfälle der Infrastruktur des Internets verantwortlich oder haftbar gemacht werden, sofern dies nicht in seinem Verantwortungsbereich aufgetreten ist und nicht unter den Haftungsausschluss des § 18 fällt.

Ausgeschlossen sind ebenso Ansprüche aufgrund von Krieg, Unruhen, terroristischer Ursachen oder Naturkatastrophen.

§ 21 Shopsysteme - Haftung des Shopbetreibers

Der Shopbetreiber haftet für die von ihm in den von Amrhein Computersysteme bereitgestellten Shopsystemen angebotenen Waren. Er wird keine sittenwidrigen, illegalen, menschen- und fremdenfeindlichen Artikel zum Verkauf anbieten.

Amrhein Computersysteme übernimmt keine Haftung für die über seine Shopsysteme gehandelten Waren, Dienstleistungen sowie die Abwicklung des Kontraktes.

§ 22 Datenschutz

Zur Bearbeitung des Vertragsverhältnisses ist die Speicherung personenbezogener Daten des Kunden erforderlich (Kundenstammdaten). Ebenso ist zur Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen (Loggfiles, Zugriffsstatistiken...) eine Speicherung von Zugriffsdaten und Abrechnungsdaten (für Zusatzleistungen) erforderlich.

Amrhein Computersysteme ist die Weitergabe dieser Daten zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch hiermit beauftragte Drittanbieter gestattet. Die übermittelten Daten werden auf das für die Abwicklung der durchzuführenden Vorgänge absolut notwendige Minimum beschränkt.

§ 23 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Amrhein Computersysteme werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Bedingungen per E-Mail, Telefax oder schriftlich mitgeteilt. Ein Hinweis auf die geänderten AGB mit Angabe einer Internetadresse (URL) unter der die geänderten Vertragsbedingungen abgerufen werden können, ist hierfür ausreichend. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht binnen vier Wochen ab Zugang dieser Änderungsmitteilung zu. Wird den geänderten Vertragsbedingungen nicht binnen dieses Zeitraums widersprochen, gelten sie als genehmigt. Die Mitteilung über die Änderung der Vertragsbedingungen gilt als zugegangen, wenn sie auf dem E-Mail-Konto des Kunden zur Abholung bereitgestellt wurde bzw. an sein Telefaxgerät übermittelt wurde. Der Eingang dieses Schreibens ist nicht abhängig vom Zeitpunkt, wann es vom Kunden tatsächlich abgerufen bzw. eingesehen wurde. Bei einer Zustellung per E-Mail erfolgt die Zusendung an die E-Mailadresse webmaster@kundendomain, die für diese Zwecke standardmäßig eingerichtet ist.

§ 24 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Amrhein Computersysteme (Gerichtsstand: Aschaffenburg). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 25 Überholte/Ungültige Vertragsbestandteile

Sollten einzelne Vertragsbestandteile oder Bestandteile dieser Besonderen Vertragsbedingungen - Webhosting unzulässig oder nicht vollständig sein, betrifft dies nicht die übrigen Bestandteile des Vertrages/der Vereinbarungen. Unzulässige bzw. unvollständige Bestimmungen werden durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt, welche im Sinn- und Zweckgehalt der beanstandeten Passage wirtschaftlich am Nächsten kommen.

 

Amrhein Computersysteme

 


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